Schiedsstelle NRW
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Sie befinden sich auf der Seite der Schiedsstelle NRW nach § 18a KHG, die seit dem 1. Januar 2024 - entsprechend einer neuen Landesvereinbarung - für beide Landesteile zuständig ist. Es gibt zwei Spruchkörper: Spruchkörper N für den Landesteil Nordrhein und Spruchkörper W für den Landesteil Westfalen-Lippe.
Die Geschäftsstelle wird bei der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen geführt.
Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an uns wenden. Bitte verwenden Sie folgende E-Mail-Adresse: schiedsstelle@kgnw.de.
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